„Guten Tag, das Studio ist noch verfügbar. Ich bin derzeit beruflich im Ausland unterwegs und kann keine Besichtigung anbieten. Wenn Sie die Wohnung interessiert, senden Sie mir eine Kopie Ihres Ausweises und die erste Monatsmiete, um sie zu reservieren. Die Schlüssel lasse ich Ihnen per Kurier zukommen.“
Diese Nachricht kommt so gut wie nie als Erstes. Sie kommt in Schritt 3 oder 4 eines Austauschs, der auf einem völlig legitimen Anzeigenportal begann, per E-Mail weiterlief und dann auf SMS abgeglitten ist – „weil das einfacher ist“. Dieses Abgleiten ist alles andere als belanglos: Genau in diesem Moment verlässt der Betrüger eine Plattform, die moderiert, archiviert und meldet, und wechselt auf einen Kanal, auf dem nur noch eine Nummer und Sie übrig bleiben.
Der Mietwohnungsbetrug ist nichts Neues. Was sich geändert hat, ist seine Mechanik: Er kommt heute als komplette Bewerbungsmappe – mit Fotos, Mietvertrag als PDF, Quittungen und einem Gegenüber, das um 23 Uhr innerhalb von drei Minuten antwortet. Und er trifft im schlechtesten Moment – wenn man ein Dach über dem Kopf sucht und der Einzugstermin näher rückt.

Warum der Betrüger unbedingt auf SMS wechseln will
Die Immobilienportale haben alle interne Nachrichtensysteme entwickelt. Sie sind nicht perfekt, aber sie tun drei Dinge, die für einen Betrüger höchst unangenehm sind.
Sie bewahren Spuren auf. Jede Nachricht ist mit Zeitstempel versehen, einem Konto zugeordnet und von der Plattform bei einem Streitfall oder einer richterlichen Anordnung abrufbar. Ein SMS-Verlauf hingegen hängt nur am Speicher Ihres Telefons und an Verbindungsdaten beim Mobilfunkanbieter – die nur im Rahmen eines Strafverfahrens zugänglich sind, nach einer Anzeige.
Sie filtern bestimmte Wörter. Interne Nachrichtensysteme erkennen immer besser die typischen Formulierungen des Betrugs: „Western Union“, „Bargeldtransfer“, „ich bin im Ausland“, „senden Sie die Bearbeitungsgebühr“. Die SMS filtert gar nichts.
Sie können ein Konto sperren. Eine gemeldete Anzeige verschwindet innerhalb weniger Stunden. Die Telefonnummer dagegen überlebt die Löschung der Anzeige – und genau deshalb drängt der Betrüger sie Ihnen so schnell auf. Ist der Austausch auf SMS verlagert, kann er die Anzeige selbst löschen: Das Opfer schreibt trotzdem weiter.
Halten Sie sich an diesen einfachen Grundsatz: Wer einen guten Grund hat, mit Ihnen zu sprechen, hat selten einen guten Grund, den Kanal zu wechseln. Ein echter Eigentümer, eine echte Agentur, ein echter kommunaler Wohnungsträger telefonieren gerne – aber sie verlangen nie, die Plattform zu verlassen, bevor sie die Wohnung gezeigt haben.
Das typische Drehbuch, Schritt für Schritt
1. Die auffällig attraktive Anzeige
Eine renovierte Zweizimmerwohnung für 480 € warm in einer Stadt, in der dieselbe Wohnung 750 € kostet. Helle, gut komponierte Fotos, oft von einer alten Verkaufsanzeige oder einer Ferienwohnung geklaut. Ein kostenloser und verblüffend wirksamer Test: die Rückwärtsbildsuche. Am Computer genügt ein Rechtsklick auf das Foto, um danach zu suchen; auf dem Telefon macht die App Google Lens genau dasselbe. Wenn dieselben Wände auf einer Anzeige aus Sevilla von 2021 auftauchen, ist die Sache erledigt.
2. Die umgedrehte Bewerbungsmappe
Bei einer normalen Vermietung liefert der Bewerber Unterlagen, besichtigt dann und unterschreibt zuletzt. Hier ist alles umgekehrt: Man schickt Ihnen zuerst einen ausgefüllten Mietvertrag, einen gescannten Ausweis des „Eigentümers“, manchmal eine Versicherungsbescheinigung. Das Ziel ist psychologisch: Indem er Ihnen viel gibt, löst der Betrüger eine Norm der Gegenseitigkeit aus. Sie fühlen sich in der Schuld, und Skepsis erscheint fast unhöflich.
Beachten Sie: Der übermittelte Ausweis ist sehr oft echt – er gehört einem anderen Opfer, dessen Dokumente bei einem früheren Betrug abgeflossen sind. Das erklärt, warum der Name einer schnellen Recherche manchmal standhält.
3. Die Unmöglichkeit der Besichtigung
Das ist der Dreh- und Angelpunkt des Szenarios, und er ist immer plausibel verpackt: humanitärer Einsatz, Versetzung ins Ausland, Krankenhausaufenthalt, laufende Erbschaftsangelegenheit. Manche treiben es so weit, eine „virtuelle Besichtigung“ anzubieten: ein wackelig mit der Hand gefilmtes Video, woanders aufgenommen, manchmal mit Sprecherstimme. Eine Videobesichtigung in Echtzeit, bei der Sie darum bitten, die Straße, die Hausnummer und die Briefkästen zu sehen, beendet 100 % dieser Szenarien. Der Betrüger lehnt ab – oder verschwindet.
4. Das Geld
Der geforderte Betrag ist so kalibriert, dass er schmerzt, aber nicht abschreckt: zwischen 400 und 1.200 €, deklariert als „Reservierung“, „Kaution“, „Bearbeitungsgebühr“ oder „Mietvorauszahlung“. Die verlangten Wege sind immer dieselben: Überweisung auf eine ausländische IBAN, Bargeldtransfer, Aufladen von Prepaid-Gutscheinen oder eine Peer-to-Peer-Zahlungs-App. Keines dieser Mittel bietet nachträglich eine Rückholmöglichkeit – genau darin liegt ihr Reiz.

Die sechs Signale, die den Kontakt beenden müssen
| Beobachtetes Signal | Was es tatsächlich bedeutet |
|---|---|
| Schneller Wechsel auf einen privaten Kanal (SMS, WhatsApp, Telegram) | Verlassen des moderierten und archivierten Bereichs der Plattform |
| Ablehnung oder Unmöglichkeit einer Besichtigung vor Ort | Die Wohnung existiert nicht oder gehört dem Gegenüber nicht |
| Geld gefordert vor jeder Unterschrift in Anwesenheit | Keine Rechtsgrundlage erlaubt in diesem Stadium eine Zahlungsforderung |
| IBAN außerhalb Frankreichs für eine französische Wohnung | Sammelkonto, oft auf den Namen eines Finanzagenten eröffnet |
| Holpriges Französisch oder übersetzt klingende Wendungen | Kampagne aus dem Ausland betrieben, in mehreren Ländern gleichzeitig |
| Wiederholte Dringlichkeit: „drei andere Bewerber warten“ | Technik der künstlichen Knappheit, um die Überprüfung abzuschneiden |
Ein einziges dieser Signale genügt, um abzubrechen. Bei zwei gibt es keinen Zweifel mehr.
Was das französische Recht sagt – und warum es Sie schützt
Viele Opfer sagen hinterher: „Ich kannte die Regeln nicht.“ Dabei sind sie klar – und sie sind ein hervorragender Betrugsdetektor.
Das Gesetz Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989 regelt das Mietverhältnis. Es legt unter anderem fest, dass die Kaution eine Monatsmiete ohne Nebenkosten bei einer unmöblierten Wohnung nicht überschreiten darf, und zwei Monatsmieten bei einer möblierten. Es sieht außerdem vor, dass diese Kaution bei der Schlüsselübergabe gezahlt wird, also bei der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Übergabeprotokollierung – nicht vorher.
Das ALUR-Gesetz von 2014 und die zugehörige Durchführungsverordnung listen abschließend auf, welche Unterlagen ein Vermieter von einem Bewerber verlangen darf. Der Kontoauszug, die Bescheinigung über die Kreditfreiheit oder die Kopie der Krankenversicherungskarte gehören nicht dazu. Ein „Eigentümer“, der Ihre Bankverbindung „zur Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit“ fordert, verlässt den rechtlichen Rahmen: Er will an Ihre Bankdaten.
Und schließlich dürfen Maklergebühren erst bei der Unterzeichnung des Mietvertrags verlangt werden und sind je nach geografischer Zone gedeckelt. Eine Privatperson hat überhaupt kein Recht, Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen. Das Wort „Bearbeitungsgebühr“ aus dem Mund eines privaten Vermieters ist allein schon ein rotes Warnsignal.
Die ANIL (Agence nationale pour l'information sur le logement) und ihr Netz der ADIL in den Departements beantworten diese Fragen kostenlos am Telefon. Ein Anruf von zehn Minuten, bevor man 800 € überweist, bleibt die beste mögliche Investition.
Wer vorrangig ins Visier gerät
Drei Profile tauchen in den Meldungen immer wieder auf.
Studierende, im August und September, wenn der Druck des Semesterbeginns die Entscheidungszeit zusammenpresst. Viele suchen aus der Ferne, aus einer anderen Region – was das Argument „Besichtigung unmöglich“ fast glaubwürdig macht.
Berufstätige beim Umzug, die vor einem Stellenantritt in einer unbekannten Stadt eine Wohnung finden müssen. Sie haben ein Budget, eine Frist und kein lokales Netzwerk, um die Adresse überprüfen zu lassen.
Haushalte unter finanziellem Druck, für die eine ungewöhnlich niedrige Miete ein Aufatmen bedeutet. Hoffnung schaltet Misstrauen weit wirksamer ab als Angst.
In allen drei Fällen findet die Suche fast vollständig auf dem Telefon statt, in Verkehrsmitteln, zwischen zwei Terminen – ein Kontext, in dem man schnell liest und wenig prüft. Sich anzugewöhnen, heikle Nachrichten noch einmal auf einem großen Bildschirm zu öffnen, oder mindestens auf einem Familien-Tablet, verändert die Qualität der Aufmerksamkeit ganz konkret: Man sieht die vollständige Adresse eines Links, man vergleicht zwei Anzeigen nebeneinander, man bemerkt eine Unstimmigkeit bei den Daten.
Konkret prüfen, bevor Geld fließt
Hier die Abfolge, die wir empfehlen, in dieser Reihenfolge. Sie dauert etwa zwanzig Minuten.
- Rückwärtsbildsuche bei mindestens drei Fotos der Anzeige.
- Überprüfung der Adresse auf einer Karte in der Straßenansicht: Passt das Gebäude zu den Fotos? Die Fassade, die Balkone, die Zahl der Etagen?
- Recherche zum Namen des Vermieters in Kombination mit den Wörtern „arnaque“ und „annonce“ (Betrug, Anzeige). In Mieterforen tauchen oft dieselben recycelten Identitäten auf.
- Telefonanruf. Ein Betrüger bevorzugt das Geschriebene, das er übersetzen und nachlesen kann. Wer systematisch nicht abnimmt, sendet ein starkes Signal.
- Besichtigung vor Ort oder Vollmacht an Dritte. Wenn Sie weit weg sind, können Verwandte, Kollegen oder sogar ein Besichtigungsdienst für Dritte hingehen. Manche Studierendenvereinigungen machen das kostenlos.
- Kein einziger Euro vor Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe. Diese einzige Regel neutralisiert nahezu alle Szenarien.
Ein oft vernachlässigtes Detail: Bewahren Sie alles auf. Screenshots der Anzeige, bevor sie gelöscht wird, den vollständigen SMS-Verlauf, erhaltene Dokumente, mitgeteilte Bankverbindungen. Eine Sicherung auf einem sicheren USB-Stick oder einer externen Festplatte, noch am selben Tag angelegt, ist mehr wert als ein Telefon, das man verlieren oder zurücksetzen kann. Die Ermittler arbeiten mit diesen Belegen.

Wenn die Überweisung schon raus ist
Zeit ist der entscheidende Faktor. Die ersten Stunden zählen mehr als alles andere.
Rufen Sie sofort Ihre Bank an und verlangen Sie einen Überweisungsrückruf (recall). Solange das Geld nicht vom Empfängerkonto abgehoben wurde, ist eine Rückholung noch möglich. Stellen Sie die Anfrage telefonisch und bestätigen Sie sie schriftlich – und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Erstatten Sie Anzeige. Das ist bei der Gendarmerie, auf dem Polizeikommissariat oder über eine Vorabanzeige online auf der Website des französischen Innenministeriums möglich. Betrug wird durch Artikel 313-1 des französischen Strafgesetzbuchs geahndet. Auch wenn der Fall klein erscheint: Er fließt in Sammelverfahren ein – dieselbe IBAN taucht oft in Dutzenden Anzeigen auf.
Melden Sie die Anzeige der Plattform, mit URL und der verwendeten Telefonnummer.
Melden Sie die Nummer an 33700, wenn der Kontakt per SMS stattfand. Dieser Dienst, betrieben von der Association Française du Multimédia Mobile gemeinsam mit den französischen Mobilfunkanbietern, ermöglicht es, missbräuchliche Absendernummern auf eine Sperrliste setzen zu lassen.
Melden Sie den Fall auf Cybermalveillance.gouv.fr, der öffentlichen französischen Plattform zur Unterstützung von Opfern von Cyberkriminalität, die an Fachleute weitervermittelt und die Vorgehensweisen dokumentiert.
Wenn Sie eine Kopie Ihres Ausweises übermittelt haben, gehen Sie davon aus, dass sie nun im Umlauf ist. Sie kann genutzt werden, um Konten zu eröffnen, Kredite abzuschließen oder weitere Fake-Anzeigen zu basteln. Es ist sinnvoll, speziell dafür Anzeige zu erstatten und Ihr Auskunftsrecht bei der Banque de France (Register FICP und FCC) auszuüben, um zu prüfen, dass kein Kredit auf Ihren Namen aufgenommen wurde.
Ein einfacher Reflex: Wenn Sie einen Ausweis online übermitteln müssen, versehen Sie ihn handschriftlich oder digital mit einem Vermerk wie „Kopie übermittelt am TT/MM/JJJJ für die Bewerbung um die Mietwohnung [Adresse], ausschließlich zur Verwendung durch [Name]“. Das verhindert den Diebstahl nicht, erschwert aber die betrügerische Weiterverwendung deutlich.
Die Angriffsfläche schon bei der Suche verkleinern
Ein paar Gewohnheiten senken das Risiko, ohne die Suche zu verkomplizieren.
Trennen Sie die Kanäle. Eine eigene E-Mail-Adresse nur für die Wohnungssuche zu nutzen – oder sogar eine Prepaid-SIM-Karte mit einer zweiten Nummer für die Dauer der Suche – verhindert, dass Ihre Hauptnummer in weiterverkauften Datenbanken landet. Ist der Umzug erledigt, gibt man die Nummer auf, und die Werbeanrufe hören sofort auf.
Verbreiten Sie keine ungeschwärzten Dokumente. Eine Lohnabrechnung enthält Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung. Decken Sie ab, was nicht nötig ist.
Seien Sie misstrauisch bei Zahlungslinks per SMS. Kein seriöser Vermieter schickt vor der Unterschrift einen Zahlungslink. Wenn Sie ein Dokument dennoch auf dem Telefon ansehen müssen, verhindert ein Bildschirm mit Blickschutzfilter nebenbei, dass Ihr Sitznachbar in der U-Bahn Ihre Daten abfotografiert.
Halten Sie das Telefon betriebsbereit. Das klingt banal, aber viele Fälle laufen aus dem Ruder, weil man zu spät zurückruft, mit leerem Akku – genau in dem Moment, in dem man eine Überweisung noch hätte stoppen können. Eine kompakte Powerbank in der Tasche während der Suchwochen ist alles andere als Luxus.
Das Wesentliche in drei Sätzen
Eine Wohnung, die man nicht besichtigen kann, existiert nicht, solange sie nicht bewiesen ist. Kein Euro wird vor Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe gezahlt – das Gesetz von 1989 steht auf Ihrer Seite. Und wenn ein Gegenüber darauf beharrt, die Plattform zu verlassen und per SMS weiterzumachen, ist das keine Vereinfachung: Es ist ein Wechsel des Terrains, den er gewählt hat, nicht Sie.
Nach dem Semesterbeginn verschwinden diese Kampagnen nicht: Sie recyceln sich hin zu den Winterferienwohnungen und dann zu den Umzügen im Frühjahr. Die Kulisse wechselt, das Drehbuch bleibt identisch. Wer es einmal vollständig gelesen hat, liest es nie wieder auf dieselbe Weise.



